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AGB
Werden Coachingsessions seitens des*der Klient*in nicht 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, behalte ich 50% des vereinbarten Honorars als Aufwandsentschädigung ein. Bei Absagen am selben Tag oder Nichterscheinen berechne ich das vereinbarte Honorar zu 100%. Wird eine Session wegen Krankheit kurzfristiger abgesagt, muss ein ärztliches Zertifikat eingereicht werden, damit ich von dieser Regelung eine Ausnahme mache.
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